Was ist Ergotherapie?
Der medizinische Heilberuf der „Ergotherapie“ (von griechisch ergon = Werk, Tat, Aktivität, Leistung und therapeia = Behandlung, Wartung, Pflege) umfasst die Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Prävention der alltäglichen Handlungsfähigkeit und Teilhabe bei Menschen aller Altersstufen.
Im Mittelpunkt unserer ergotherapeutischen Behandlung steht die Selbstständigkeit jedes Menschen. Durch gezielte Übungen unterstützen wir unsere Patient*innen, diese so weit wie möglich wiederherzustellen, bzw. aufrecht zu erhalten.
Zu Beginn unserer Therapie steht immer eine ausführliche Anamnese und eine individuelle Zielsetzung. Der*Die Patient*in soll stets das Gefühl haben, gemeinsam mit dem*r Therapeut*in als Team zu agieren und selbst über seine*ihre individuellen Ziele entscheiden zu können.
Die Therapie kann in der Praxis oder als Hausbesuch stattfinden.
Die ergotherapeutische Therapie findet in der Regel in Einzelsitzungen in unsereren Praxen in Oberstdorf statt. Ebenfalls bieten wir bei Bedarf Hausbesuche bei dem*r Patient*in Zuhause oder in einer Einrichtung an, sofern diese ärztlich verordnet wurden. Um den Übertrag des Erlernten in das häusliche Umfeld zu ermöglichen, werden bei Bedaerf auch die Angehörigen über das Krankheitsbild informiert und mit einbezogen. Eine Therapieeinheit dauert je nach Störungsbild durchschnittlich 45 Minuten und umfasst ausgewählte ergotherapeutische Übungen, als auch eine regelmäßige Patient*innen-/Elternberatung. Um den Therapieprozess optimal zu unterstützen, ist eine durchschnittliche Therapiefrequenz von 1-2x wöchentlich empfohlen. Die Gesamtdauer der Therapie kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren stark variieren.
Eine ergotherapeutische Therapie wird je nach Störungsbild von Allgemeinärzt*innen, Kinderärzt*innen, Kinder- und Jugendpsychiater*innen, Neurolog*innen, Orthopäd*innen, HNO-Ärzt*innen, Augenärzt*innen verordnet.
Die Kosten für die Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Patient*innen über 18 Jahren sind - bis auf Ausnahmefälle - zuzahlungspflichtig. Falls Sie eine Zuzahlungsbefreiung besitzen, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis Ihrer Krankenkasse zum Ersttermin mit. Privat versicherte Patient*innen bekommen diese Aufwendungen rückerstattet.